Verkehrsregeln 12 Min. Lesezeit

Bußgeldkatalog 2025: Alle wichtigen Strafen im Überblick

Zu schnell gefahren? Falsch geparkt? Hier erfahren Sie, welche Bußgelder, Punkte und Fahrverbote im Jahr 2025 gelten.

📅 14. Dezember 2025 ✍️ MautDeutschland Redaktion

Der Bußgeldkatalog: Sicherheit durch Regeln

Der Bußgeldkatalog regelt bundeseinheitlich die Sanktionen für Verkehrsverstöße. Ziel ist es, die Sicherheit auf Deutschlands Straßen zu erhöhen und Unfallzahlen zu senken. Seit der letzten großen Novelle gelten deutlich härtere Strafen, insbesondere für Geschwindigkeitsüberschreitungen und gefährliches Parken.

💡 Punkte in Flensburg:

Ab 8 Punkten im Fahreignungsregister wird der Führerschein entzogen. Punkte verfallen je nach Schwere des Verstoßes nach 2,5, 5 oder 10 Jahren.

Geschwindigkeitsüberschreitungen 2025

Die häufigste Ursache für Bußgelder ist nach wie vor zu schnelles Fahren. Hier wird zwischen Verstößen innerorts und außerorts unterschieden, wobei innerorts aufgrund der höheren Gefährdung strenger sanktioniert wird.

Innerorts (PKW)

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €--
11 - 15 km/h50 €--
16 - 20 km/h70 €--
21 - 25 km/h115 €11 Monat
26 - 30 km/h180 €11 Monat
über 70 km/h800 €23 Monate

Außerorts (PKW)

Außerorts fallen die Strafen etwas milder aus, aber auch hier droht ab 26 km/h zu viel ein Fahrverbot.

  • Bis 10 km/h: 20 €
  • 21 - 25 km/h: 100 € + 1 Punkt
  • 26 - 30 km/h: 150 € + 1 Punkt (+ 1 Monat Fahrverbot, wenn Wiederholungstäter)
  • Ab 41 km/h: 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Rotlichtverstöße

Wer eine rote Ampel überfährt, riskiert nicht nur schwere Unfälle, sondern auch empfindliche Strafen. Man unterscheidet zwischen einfachen und qualifizierten Rotlichtverstößen.

  • 🔴 Einfacher Rotlichtverstoß (Rot 1 Sekunde)
    90 € + 1 Punkt
  • 🔴 Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rot 1 Sekunde)
    200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 🔴 Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
    Bis zu 360 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot + ggf. Führerscheinentzug

Parken und Halten

Falschparken ist kein Kavaliersdelikt mehr. Besonders das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unberechtigte Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen oder für E-Fahrzeuge ist teurer geworden.

Parken auf Geh-/Radwegen

Ab 55 €, mit Behinderung bis zu 80 € und 1 Punkt.

Parken in zweiter Reihe

55 €, mit Behinderung bis zu 110 € und 1 Punkt.

Unberechtigtes Parken auf E-Ladeplatz

55 € Verwarnungsgeld.

Feuerwehrzufahrt blockieren

100 € und 1 Punkt bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen.

Alkohol und Drogen

Für Fahranfänger (Probezeit) und unter 21-Jährige gilt die 0,0-Promille-Grenze. Für alle anderen gilt die 0,5-Promille-Grenze, solange keine Ausfallerscheinungen auftreten.

  • 🍺 0,5 Promille (1. Verstoß): 500 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • 🍺 0,5 Promille (2. Verstoß): 1.000 € + 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
  • 🍺 Ab 1,1 Promille: Straftat! Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Führerscheinentzug und 3 Punkte.

Rettungsgasse nicht gebildet

Das Nichtbilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr wird hart bestraft, da es Menschenleben gefährden kann.

⚠️ Strafe:

200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot.
Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Geldstrafen auf bis zu 320 €.

Fazit

Die Kenntnis des Bußgeldkatalogs schützt nicht nur vor teuren Strafen, sondern fördert auch ein sichereres Miteinander im Straßenverkehr. Fahren Sie vorausschauend und beachten Sie die Regeln – Ihrem Geldbeutel und Ihrer Sicherheit zuliebe.

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