Dashcam im Auto: Erlaubt oder verboten? Die Rechtslage 2025
Dashcams sind bei Autofahrern beliebt, um Unfälle zu dokumentieren. Doch der Einsatz ist in Deutschland datenschutzrechtlich heikel. Was Sie wissen müssen, um keine Bußgelder zu riskieren.
Die Grauzone: Filmen vs. Datenschutz
Die Frage "Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?" lässt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Grundsätzlich ist der Besitz und die Installation einer Dashcam erlaubt. Problematisch wird es jedoch beim dauerhaften Filmen des öffentlichen Verkehrsraums, da dies gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anderer Verkehrsteilnehmer verstößt.
⚠️ Wichtig:
Das permanente, anlasslose Aufzeichnen ist verboten und kann mit Bußgeldern geahndet werden!
Die Lösung: Loop-Funktion
Damit der Einsatz einer Dashcam datenschutzkonform ist, muss sie über eine bestimmte technische Funktion verfügen: die Loop-Funktion (Schleifenaufzeichnung).
So funktioniert es legal:
- Die Kamera filmt zwar, speichert aber nur temporär kurze Sequenzen (z.B. 1-3 Minuten).
- Ältere Aufnahmen werden automatisch überschrieben.
- Nur bei einer Erschütterung (Unfall) oder manuellem Knopfdruck (Gefahrensituation) wird die aktuelle Sequenz dauerhaft gespeichert und vor dem Überschreiben geschützt.
Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht
Lange Zeit war unklar, ob Dashcam-Aufnahmen in einem Zivilprozess (z.B. nach einem Unfall) verwertet werden dürfen. 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) hierzu ein wegweisendes Urteil gefällt (Az. VI ZR 233/17).
Das Urteil besagt: Dashcam-Aufnahmen können als Beweismittel zulässig sein, auch wenn sie datenschutzrechtlich bedenklich entstanden sind. Es muss jedoch immer eine Güterabwägung im Einzelfall stattfinden. Das Interesse an der Aufklärung eines Unfallhergangs wiegt oft schwerer als der Datenschutz des Unfallgegners.
💡 Fazit für die Praxis:
Im Zweifel können Sie die Aufnahmen bei der Polizei oder dem Gericht anbieten. Diese entscheiden dann über die Verwertung. Aber Achtung: Wenn Sie selbst eine illegale Daueraufzeichnung gemacht haben, droht Ihnen unabhängig vom Prozessausgang ein Bußgeld der Datenschutzbehörde!
Was ist verboten?
Folgende Dinge sollten Sie mit Ihrer Dashcam unbedingt unterlassen:
- ❌ Dauerhaftes Speichern: Fahrten einfach so aufnehmen, um die schöne Landschaft zu filmen oder die eigene Fahrt zu dokumentieren.
- ❌ Veröffentlichung im Internet: Videos von Verkehrssündern oder Unfällen auf YouTube oder Social Media hochladen ist streng verboten (Recht am eigenen Bild, Kennzeichen).
- ❌ Oberlehrer spielen: Die Dashcam nutzen, um andere Verkehrsteilnehmer gezielt anzuzeigen (Verstoß gegen Datenschutz).
Dashcam im Ausland
Vorsicht bei Urlaubsfahrten! Die Gesetze in Europa sind sehr unterschiedlich.
Österreich 🇦🇹
Sehr streng! Das Filmen des öffentlichen Raums ist für Privatpersonen genehmigungspflichtig und faktisch verboten. Hohe Geldstrafen!
Schweiz 🇨🇭
Ebenfalls sehr streng. Nur erlaubt, wenn ein konkretes Ereignis (Unfall) gefilmt wird, keine Daueraufzeichnung.
Frankreich 🇫🇷
Erlaubt, wenn die Sicht nicht behindert wird. Aufnahmen dürfen bei Unfällen verwendet werden.
Niederlande 🇳🇱
Die Nutzung ist erlaubt.
Fazit
Eine Dashcam kann im Ernstfall Gold wert sein, um die Unschuld zu beweisen. Wichtig ist jedoch, ein modernes Gerät mit Loop-Funktion zu nutzen und den Datenschutz ernst zu nehmen. Informieren Sie sich vor Fahrten ins Ausland unbedingt über die dortigen Regeln, um teure Überraschungen zu vermeiden.